Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Vermieter und dem Mieter (Kunde) abgeschlossen wird. Mit der Buchung anerkennt der Mieter für sich und seine Mitreisenden.
1. Dokumente bei Fahrzeugabholung, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen
Für
die Nutzung der Boote und SUPs (Stand-Up-Paddling-Board) der Kahnfahrt Rednitzhembach Bootsvermietung gilt die Sportbootvermietungsverordnung – Bayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV), die im Bootshaus zur Einsicht ausliegt.
a) Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Minderjährige benötigen eine Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. An Personen die nach Einschätzung nicht in der Lage sind das Boot oder Sup sicher zu führen (z.B.
Genuss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel) wird nicht vermietet.
b) Dielaut Bootszeugnis ausgewiesene höchstzulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden. Die Benutzung der Boote/SUPs erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht. Die Schwimmwesten dürfen nicht zum Baden benutzt werden. Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist Folge zu leisten.
c) DasBoot/SUP darf nur auf den für die Freizeitschifffahrt freigegebenen Binnenwasserstrassen gefahren werden.
d) Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der vorstehenden Bestimmungen Buchstabe a,b,c, berechtigen die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der der Vermieterin auf Grund der Verletzung einer der vorstenden Bestimmung unter a,b,c, entsteht bleibt unberührt.
2. Buchung/ Reservierung / Vermietung
Die Boote können im Voraus reserviert werden. Die Reservierung ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Übernimmt der Mieter das Boot/SUP nicht spätestens eine Viertelstunde nach der vereinbarten Zeit, besteht für die Vermieterin keine Reservierungsbindung mehr. Reservierungen können bis zum Tag vor Mietantritt kostenlos storniert werden. Bei Rücktritt am Miettag selbst wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises erhoben, bei Nichtantritt („no show“) wird die volle Chartergebühr fällig. Können die reservierten Boote/SUPs (über den vorher reservierten Zeitraum) anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter.
3. Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes
a) Boot/SUP und Zubehör werden in einem funktionsfähigen Zustand übergeben.
b) Der Mieter ist verpflichtet, das Boot/SUP bei Ablauf der Mietzeit (oder zum vereinbarten Zeitpunkt) der Vermieterin an der Kahnfahrt Rednitzhembach während der üblichen , veröffentlichten Geschäftszeiten, in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit, zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Weder Havarie noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
c) Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum. Bei Überschreitung gilt für den gesamten Zeitraum der Normaltarif.
d) Gibt der Mieter das Boot – auch unverschuldet – nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen.
4. Endreinigung/Angeln/Hunde
Der Mieter verpflichtet sich, Boote/SUPs und Zubehör vollständig und sauber zurückzugeben. Die Vermieterin behält sich vor, bei starker Verschmutzung eine Reinigungsgebühr von 10,00 EUR je zu reinigendes Boot/SUP zu erheben. Die Mitnahme von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache und nur auf Booten gestattet. Eine geeignete Unterlage ist mitzubringen (griffig), eine
Hundeschwimmweste wird nicht gestellt. Das Angeln ist auf Boot/SUP untersagt.
5. Mietpreis
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Die Vermieterin behält sich vor, die veröffentlichten Preise zu ändern, sofern besondere Gründe dies bedingen. Bereits voll bezahlte Leistungen sowie abgeschlossene Verträge werden davon nicht berührt.
6. Fälligkeit/Zahlungsbedingungen/Sicherheitsleistungen
a) Der Mietpreis ist für den vereinbarten Zeitraum vor Boot/SUP Übergabe in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Übernahme oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.
b) Die Vermieterin behält sich vor eine Sicherheitsleistung (Kaution) bei Ausgabe des Bootes/SUPs zu erheben.
c) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte vor Mietbeginn bar geleistet. Eiine vereinbarte Kaution ist bar zu hinterlegen.
7. Versicherung
a) Es besteht eine Bootshalter – Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 2.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis, je Versicherungsjahr das doppelte der Versicherungssumme.
b) Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen.
8. Havarien/Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
Nach einer Havarie, einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Vermieterin unter der Telefonnummer 0170-30 80 228 sowie die Wasserschutzpolizei 09122-92 711 zu verständigen und hinzuzuziehen.
9. Haftung der Vermieterin
a) Die Vermieterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Vermieterin nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.
10. Haftung des Mieters
a) Bei Bootsschäden, Bootsverlust oder Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Boot/SUP in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Bei Beschädigung oder Verlust des Boot/SUP leistet der Mieter Schadenersatz für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Entstandene Schäden oder aufgetretene Mängel sind unverzüglich bei Rückkehr zur Kahnfahrt Rednitzhembach zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Der Mieter kann auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Übliche, nachweisliche Abnutzungserscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
b) Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Verkehrsvorschriften für Binnenschifffahrt. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß-und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermieterin für die Bearbeitung entsteht, erhält diese vom Mieter eine Aufwandspauschale von 15,00 EUR.
c) Baden vom Boot/SUP aus erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot etc.) verantwortlich. Für Verschmutzung von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand von mindestens 25 Metern zu halten.
11. Allgemeine Bestimmungen
a) Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und deutsches Recht anwendbar.
b) Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Vermieterin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Bootsführers möglich.
c) Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Bootsführers.
12. Gerichtsstand/Schriftform
a) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der
Schriftform.
b) Gerichtsstand ist Schwabach